Aufgaben

Begonnen hat unsere Arbeit 2005 mit der Etablierung einer 1,5-jährigen Weiterbildung zum/zur systemisch-lösungsorientierten Sachverständigen.

Seit Inkrafttreten des FamFG zum 1. September 2009 ist lösungsorientierte Begutachtung auch gesetzlich vorgesehen. Daher hat die Qualifizierung von Sachverständigen weiterhin höchste Priorität.

Da die gesamte Trennungsthematik, sowohl aus Kinder- wie aus Erwachsenenperspektive, ein genuin psychologisches Problem darstellt, sind familiendynamische Grundkenntnisse unverzichtbar. Im Mittelpunkt der psychologischen Fortbildung von Familiengerichten steht daher die Vermittlung psychologischen Grundwissens über die Auswirkungen von „Trennung“ auf Kinder, unabhängig davon, ob sie aus dem Zerbrechen einer Paarbeziehung resultiert oder als Maßnahme des staatlichen Wächters zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung (Fremdunterbringung) erwogen wird.

Richter/-innen sollen befähigt werden, ein psychologisches Verständnis für kritische Problemlagen bei Kindern zu erlangen. Richterfortbildung ist daher eine weitere zentrale Aufgabe des Instituts. Regelmäßig werden wir von Landesjustizakademien des Bundes und der Länder als Referenten für Veranstaltungen angefragt.

Zudem bietet das Institut Inhouse-Veranstaltungen für die anderen am Familiengericht tätigen Professionen (Rechtsanwält/-innen, Verfahrensbeistände, Vertreter/innen der Jugendhilfe) und für Arbeitskreise im Rahmen des „Elternkonsens“ an. Staatsanwaltschaften und Gerichte werden zum Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch geschult, soweit dieser im Kontext von Trennung und Scheidung auftritt und somit zum erweiterten Kreis trennungsspezifischer Folgen gehört.